Montag, 8. April 2013

Gewinne und die Steuer

Häufig stellt sich, gerade wenn die Zeit der Einkommenssteuererklärung gekommen ist, die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Gewinnen vom Trading.
Vorab möchte ich klarstellen, dass die nachfolgenden Erklärungen auf dem Kenntnisstand der momentanen Rechtslage in Deutschland (man weiß ja nie, was unserer Regierung da von heute auf morgen Neues dazu einfällt) basieren und keine Rechts- oder Steuerberatung darstellen.
Jeder der einen Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat, unterliegt bekanntlich der uneingeschränkten Einkommenssteuerpflicht. Geregelt ist dies in §1 Abs.1 Satz1 EstG. Diese Pflicht gilt für in- und ausländische Einkünfte.
Seit Einführung der sogenannten Abgeltungssteuer im Jahr gehören Einkünfte aus dem Handel mit Devisen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§20 Abs.2 Nr.3 EStG). Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einem gesonderten Steuersatz von 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belegt und werden nicht mehr in das übrige zu versteuernde Einkommen einbezogen (§32d Abs.1 EStG, §2 Abs.5b EStG). Hier gilt demzufolge die Abgeltungswirkung. Die vor 2009 geltende Regelung, der nach diese Einkünfte, so fern sie 600 € Freigrenze überschritten haben, als sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften mit dem persönlichen Steuersatz belegt wurden, ist entfallen.
Der neuen Regelung nach sind die gesamten Jahreseinnahmen in Bruttohöhe an zu geben. Es gilt ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € für Alleinstehende und 1602 € für Verheiratete, der von den Bruttoeinnahmen in Abzug gebracht werden kann.
Bei inländischen Brokern wird häufig die Abgeltungssteuer direkt von den Gewinnen abgeführt. Broker mit Firmensitz im Ausland, wie eToro z.B. hingegen können dies nicht, daher ist jeder selbst verpflichtet die Einnahmen entsprechend bei der Steuererklärung zu berücksichtigen. Wer dies unterlässt macht sich der Steuerhinterziehung (§370 AO) oder zumindest einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§378 AO) schuldig. Ebenso kann es in bestimmten Fällen erforderlich sein, diese Einkünfte bei der gesetzlichen Krankenkasse an zu melden.
Wie weist man seine Gewinne am besten nach? Im Webtrader habt ihr die Möglichkeit euch in der Historie den Kontoauszug anzeigen zu lassen (sinnvollerweise sollte man diesen am 31.12. herunterladen) und als PDF herunter zu laden. Diesen sollte man dann der Anlage KAP der Steuererklärung beifügen.
Bei Abzug der Abgeltungssteuer durch inländische Broker kann man diesen eine sogenannten Freistellungsauftrag bis zur vollen Höhe des Pauschbetrages erteilen, darüber hinaus kann es aber durchaus sinnvoll sein, falls der persönliche Steuersatz unter 25% liegt, die Günstigerprüfung zu beantragen.
Ich hoffe damit ein bisschen Licht ins Dunkel der Steuerpflicht von Gewinnen durch das Trading gebracht zu haben, empfehle aber auf jeden Fall Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater seines Vertrauens.

2 Kommentare:

  1. wie wahrscheinlich ist es denn, dass das Finanzamt das E toro Konto mitbekommt ? Darf das Finanzamt die Kontoauszüge einsehen ? Kann hier jemand einem Leihen auf die Sprünge helfen ?

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  2. wer der dt. Sprache nicht mächtig ist, sollte von solchen Sachen die Finger lassen...

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