Häufig stellt sich, gerade wenn die Zeit der
Einkommenssteuererklärung gekommen ist, die Frage nach der steuerlichen
Behandlung von Gewinnen vom Trading.
Vorab möchte ich klarstellen, dass die nachfolgenden Erklärungen auf
dem Kenntnisstand der momentanen Rechtslage in Deutschland (man weiß ja
nie, was unserer Regierung da von heute auf morgen Neues dazu einfällt)
basieren und keine Rechts- oder Steuerberatung darstellen.
Jeder der einen Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthaltsort in
Deutschland hat, unterliegt bekanntlich der uneingeschränkten
Einkommenssteuerpflicht. Geregelt ist dies in §1 Abs.1 Satz1 EstG. Diese
Pflicht gilt für in- und ausländische Einkünfte.
Seit Einführung der sogenannten Abgeltungssteuer im Jahr gehören
Einkünfte aus dem Handel mit Devisen zu den Einkünften aus
Kapitalvermögen (§20 Abs.2 Nr.3 EStG). Einkünfte aus Kapitalvermögen
werden mit einem gesonderten Steuersatz von 25% plus
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belegt und werden nicht mehr
in das übrige zu versteuernde Einkommen einbezogen (§32d Abs.1 EStG, §2
Abs.5b EStG). Hier gilt demzufolge die Abgeltungswirkung. Die vor 2009
geltende Regelung, der nach diese Einkünfte, so fern sie 600 €
Freigrenze überschritten haben, als sonstige Einkünfte aus privaten
Veräußerungsgeschäften mit dem persönlichen Steuersatz belegt wurden,
ist entfallen.
Der neuen Regelung nach sind die gesamten Jahreseinnahmen in
Bruttohöhe an zu geben. Es gilt ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 €
für Alleinstehende und 1602 € für Verheiratete, der von den
Bruttoeinnahmen in Abzug gebracht werden kann.
Bei inländischen Brokern wird häufig die Abgeltungssteuer direkt von
den Gewinnen abgeführt. Broker mit Firmensitz im Ausland, wie eToro z.B.
hingegen können dies nicht, daher ist jeder selbst verpflichtet die
Einnahmen entsprechend bei der Steuererklärung zu berücksichtigen. Wer
dies unterlässt macht sich der Steuerhinterziehung (§370 AO) oder
zumindest einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§378 AO) schuldig.
Ebenso kann es in bestimmten Fällen erforderlich sein, diese Einkünfte
bei der gesetzlichen Krankenkasse an zu melden.
Wie weist man seine Gewinne am besten nach? Im Webtrader habt ihr die
Möglichkeit euch in der Historie den Kontoauszug anzeigen zu lassen
(sinnvollerweise sollte man diesen am 31.12. herunterladen) und als PDF
herunter zu laden. Diesen sollte man dann der Anlage KAP der
Steuererklärung beifügen.
Bei Abzug der Abgeltungssteuer durch inländische Broker kann man
diesen eine sogenannten Freistellungsauftrag bis zur vollen Höhe des
Pauschbetrages erteilen, darüber hinaus kann es aber durchaus sinnvoll
sein, falls der persönliche Steuersatz unter 25% liegt, die
Günstigerprüfung zu beantragen.
Ich hoffe damit ein bisschen Licht ins Dunkel der Steuerpflicht von
Gewinnen durch das Trading gebracht zu haben, empfehle aber auf jeden
Fall Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater
seines Vertrauens.
wie wahrscheinlich ist es denn, dass das Finanzamt das E toro Konto mitbekommt ? Darf das Finanzamt die Kontoauszüge einsehen ? Kann hier jemand einem Leihen auf die Sprünge helfen ?
AntwortenLöschenwer der dt. Sprache nicht mächtig ist, sollte von solchen Sachen die Finger lassen...
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